Geschäftsbedingungen und vorvertragliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 06.03.2020
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1. Geltung der gesetzlichen Regelungen
Für die mit der KIJU Ferienservice GmbH geschlossenen Pauschalreiseverträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Sie werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt.
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2. Bezahlung
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651r BGB erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen.
b) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4c zu belasten. Der Rücktritt des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen, wenn er für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Kunden nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Reiseveranstalter im Verzug der Annahme ist.
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3. Leistungsänderungen
Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann der Veranstalter einseitig ändern, allerdings nur dann, wenn die Änderungen unerheblich sind. Der Veranstalter hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Änderungen zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Beginn der Reise bzw. des Aufenthalts erklärt wird.
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4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Tritt der Kunde vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf seine Vergütung. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist und wenn nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort im Sinne der Regelung des §651h Absatz 3 BGB erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweilig vereinbarten Preis verlangen.
c) Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
- vor dem 42. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
- Rücktritt ab 19 bis 11 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
- Rücktritt ab 10 Tage vor Reisbeginn 80% des Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises
d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
e) Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
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5. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
b) Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
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6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Vertragspartner der Sitz des Veranstalters. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
Vorvertragliche Informationen
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1. Bezahlung
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651r BGB erfolgen.
b) Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI JU Ferienservice GmbH ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen.
c) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen KI JU Ferienservice GmbH der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten.
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2. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
Die Reisenden können jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Die Höhe der Rücktrittsgebühr ist unter Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI JU Ferienservice GmbH geregelt.
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3. Rücktritt des Reiseveranstalters nach §651h (4) BGB
Nach §651h Absatz 4 Satz1 Nummer 1 BGB kann der Reiseveranstalter wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn zugegangen sein.
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4. Reiseversicherungen
Den Reisenden wird empfohlen, eine Reisekostenrücktrittsversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen. Die Reisenden können eine solche Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl abschließen. Die KI JU Ferienservice GmbH vermittelt auf Wunsch Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen, Auslandsreise-Krankenversicherungen bei der Union Reiseversicherung AG sowie Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen bei der Feuersozietät Berlin-Brandenburg Versicherungsaktiengesellschaft.
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5. Verantwortlichkeiten des Reiseveranstalters
a) Die KI JU Ferienservice GmbH ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich.
b) Die KIJU Ferienservice GmbH ist gemäß §651q BGB zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet.
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6. Kontaktdaten des Reiseveranstalters
Benötigt der Reisende Unterstützung nach §651q BGB oder will er einen Reisemangel anzeigen, kann er sich an die KIJU Ferienservice GmbH wenden unter:
Franz-Mehring-Platz 1,
10243 Berlin,
Tel.: 0302933190
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. -
7. Obliegenheiten des Reisenden bei Reisemängeln
Dem Reisenden obliegt es, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen.
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8. Erreichbarkeit Minderjähriger auf Reisen
Bei Minderjährigen , die ohne Begleitung durch einen Elternteil oder eine andere berechtigte Person reisen, kann eine unmittelbare Verbindung von einem Elternteil oder einer anderen berechtigten Person zu dem Minderjährigen oder zu dem an dessen Aufenthaltsort für ihn Verantwortlichen unter der Telefonnummer 0302933190 hergestellt werden.
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9. Verbraucherstreitbeilegung / Online Streitbeilegungsplattform
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die KI JU Ferienservice GmbH nimmt derzeit nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.